ESF-Fachkursförderung
Unterstützung durch staatliche Förderprogramme

Zuschuss auf die Teilnahmegebühr von 30% und 70% in ausgewählten Kursen.
Was wird gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen. ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung:
Inhalt: Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
Dauer: Weiterbildungslehrgänge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Zuschnitt: überbetriebliche Kurse (keine einzelbetriebliche Förderung)
Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildungen, Studiengänge, Fernlehrgänge.
Wer wird gefördert (Zielgruppe der Fachkursförderung)?
Die Fachkursförderung unterstützt Beschäftigte, Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Was sind für Sie die nächsten Schritte, um eventuell von der ESF-Fachkursförderung zu profitieren?
Wenden Sie sich an den Kursveranstalter/Weiterbildungsträger Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich dort, ob der von Ihnen gewünschte Kurs als geförderter ESF-Fachkurs angeboten wird.
Falls ja, fragt der Kursveranstalter bei Ihnen ab, ob Sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen aus. Dies läuft meist parallel zur Kursanmeldung.
Danach darf der Veranstalter auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abziehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschusssatz der ESF-Fachkursförderung liegt in der Regel bei 30 %. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert Ihre Kursgebühr um 30 %.
Einen Zuschusssatz in Höhe von 70 % erhalten Sie, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind.
Einen Zuschusssatz in Höhe von 70 % erhalten Sie, wenn Sie keinen Berufsabschluss haben.
Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursveranstalter.
Wie funktioniert die Fachkursförderung und wer beantragt diese?
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Fachkursförderung ist Ihr Kursveranstalter. Dort fragen Sie nach, ob Sie einen Zuschuss zur Kursgebühr aus dem Förderprogramm Fachkurse des ESF Plus erhalten können.
Wenn der Kursveranstalter für den von Ihnen gewünschten Kurs eine Fachkursförderung anbietet, prüft er, ob Sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören. Dazu erhalten Sie von ihm eine Zielgruppenabfrage und einen Teilnahmefragebogen.
Wenn Sie zur Zielgruppe gehören, darf der Kursveranstalter die Förderung von Ihrer Kursgebühr abziehen.
ESF-geförderte Fachkurse sind ein freiwilliges Angebot von Weiterbildungsträgern und werden nicht von jedem Kursveranstalter angeboten.
Die Antragsstellung erfolgt unkompliziert über die vhs. Weitere Infos unter 07333/92520-13 (vormittags) bei Petra Rösch-Both
